Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Stand: 12. Oktober 2025

1 Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Kivo Digital UG (haftungsbeschränkt), Falkenstr. 11F, 81541 München (im Folgenden „Kivo Digital“ oder „wir“ genannt) und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“ genannt).

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen. Unternehmer ist, wer bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Kivo Digital stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

2 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

2.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen Kivo Digital und dem Kunden der Sitz von Kivo Digital.

3 Vertragsgegenstand und -schluss

3.1 Kivo Digital bietet Dienstleistungen in den Bereichen Konzeption, Gestaltung und Entwicklung digitaler Produkte und Marken an. Dies umfasst insbesondere:

  • Webdesign und -entwicklung: Erstellung von Webseiten und Webanwendungen nach individuellen Anforderungen (z.B. responsives Design, Content-Management-Systeme).
  • Grafikdesign: Entwicklung von Logos, Corporate Designs und Printmedien zur visuellen Kommunikation der Marke.
  • Digitales Marketing: Suchmaschinenoptimierung (SEO), Social-Media-Marketing und Content-Erstellung zur Steigerung der Online-Sichtbarkeit und Reichweite.
  • Beratung: Strategische Beratung in den genannten Bereichen zur Optimierung der digitalen Präsenz.

Die konkreten Leistungen und Ergebnisse werden im jeweiligen Angebot von Kivo Digital detailliert beschrieben.

3.2 Die Darstellung der Leistungen auf der Website von Kivo Digital (kivo.digital) stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.

3.3 Im Rahmen eines kostenlosen und unverbindlichen Erstgesprächs werden die Anforderungen des Kunden erfasst und auf dieser Grundlage ein individuelles Angebot erstellt. Dieses Erstgespräch (Klärung des Themas, Rahmenbedingungen und Organisatorisches) dauert ca. 60 Minuten und ist kostenfrei sowie unverbindlich.

3.4 Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde das Angebot von Kivo Digital in Textform (z.B. per E-Mail) annimmt. Kivo Digital ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde die für die Leistungserbringung wesentlichen Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 5 trotz Aufforderung nicht oder nicht vollständig erfüllt und dadurch die Leistungserbringung durch Kivo Digital unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert wird.

3.5 Sollten die im Angebot beschriebenen Leistungen von den im Erstgespräch genannten Anforderungen abweichen, ist das Angebot maßgeblich.

3.6 Wünscht der Kunde während der Projektlaufzeit Änderungen oder Zusatzleistungen, die über den im ursprünglichen Angebot definierten Leistungsumfang hinausgehen, wird Kivo Digital den damit verbundenen Mehraufwand ermitteln und dem Kunden ein entsprechendes Zusatzangebot unterbreiten. Diese Leistungen werden erst nach Annahme des Zusatzangebots durch den Kunden ausgeführt.

4 Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde hat Kivo Digital alle zur Entwicklung des Konzepts (bzw. des Prototypen) notwendigen Informationen rechtzeitig mitzuteilen und Wünsche rechtzeitig zu äußern. Fixtermine müssen explizit als solche festgelegt werden.

4.2 Spätestens nach Freigabe des Konzepts (bzw. des Prototyps) hat der Kunde Kivo Digital alle zur finalen Umsetzung erforderlichen Inhalte und Materialien zur Verfügung zu stellen, sofern nicht anders vereinbart. Hierzu zählen insbesondere konzeptionelle Grundlagen wie Menüstruktur und Funktionsbeschreibungen, finale Texte in einem gängigen digitalen Format, Bilder und Grafiken in hochauflösender Qualität sowie die rechtlich erforderlichen Texte wie Datenschutzerklärung und Impressum.

4.3 Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich. Zudem übermittelt der Kunde Kivo Digital die Information, ob und wie die korrekte Urheberkennzeichnung des Inhaltes zu erfolgen hat. Sofern Kivo Digital Änderungen und Bearbeitungen an Texten, Bildern, Grafiken vornehmen soll, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden Nutzungsbedingungen dafür vorliegen und diese auf Kivo Digital übertragen werden können. Der Kunde stellt Kivo Digital von sämtlichen Ansprüchen Dritter diesbezüglich frei.

5 Leistungserbringung

5.1 Kivo Digital erbringt die vereinbarten Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung.

5.2 Kivo Digital ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.

5.3 Der Kunde ist verpflichtet, Kivo Digital alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

5.4 Kivo Digital ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen, Daten und Unterlagen auf ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit zu überprüfen.

5.5 Kivo Digital ist berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen, bis der Kunde seinen Mitwirkungspflichten sowie seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen vollständig nachgekommen ist. Durch die Aussetzung entstehende Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden.

6 Nutzungsrechte

6.1 Kivo Digital räumt dem Kunden an den erstellten Werken die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit zur Erfüllung der Vertragsbeziehung erforderlich, räumt Kivo Digital dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von Kivo Digital erbrachten Leistungen für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.

6.2 Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über.

6.3 Kivo Digital behält sich das Recht vor, die erstellten Werke zu Präsentationszwecken (z.B. auf der eigenen Webseite oder in Präsentationen) zu verwenden.

7 Abnahme

7.1 Nach Fertigstellung der Leistungen hat der Kunde diese unverzüglich zu prüfen und abzunehmen.

7.2 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe nicht unter Angabe von konkreten Mängeln ablehnt. Die Übergabe erfolgt durch Bereitstellung der Webseite auf dem vereinbarten Server bzw. durch Übergabe der Dateien per E-Mail oder Downloadlink.

7.3 Eventuelle Mängel müssen Kivo Digital innerhalb der Frist gemäß Ziffer 7.2 in Textform (z.B. per E-Mail) mitgeteilt werden.

7.4 Bei Vorliegen von Mängeln ist Kivo Digital zur Nacherfüllung berechtigt.

8 Vergütung und Zahlungsbedingungen

8.1 Die Vergütung für die Leistungen von Kivo Digital richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.

8.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

8.3 Die Rechnungen von Kivo Digital sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.

8.4 Kivo Digital ist berechtigt, Abschlagszahlungen für erbrachte Teilleistungen zu verlangen. Abschlagszahlungen können beispielsweise nach Fertigstellung des Designs, der Programmierung oder nach Meilensteinen des Projekts vereinbart werden.

8.5 Bei Zahlungsverzug ist Kivo Digital berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern.

8.6 In einigen Fällen bietet Kivo Digital auch eine Ratenzahlung an. Der Gesamtbetrag kann dabei im Vergleich zu einer vollständigen Zahlung erhöht sein. Diese Erhöhung berücksichtigt den zusätzlichen Verwaltungsaufwand und das erhöhte Risiko. Die Höhe der Erhöhung wird dem Kunden vor Abschluss der Ratenzahlungsvereinbarung transparent mitgeteilt. Eine vorzeitige Kündigung einer getroffenen Ratenzahlungsvereinbarung ist im Wege vorzeitiger Rückzahlung möglich. Der Kunde hat das Recht, jederzeit die vollständige Summe (dann aber den erhöhten Ratenzahlungsbetrag) vor Ablauf der vereinbarten Zeit zum Teil oder Insgesamt zuzahlen.

8.7 Kosten für Lizenzen von Drittanbietern (z.B. für Stockfotos, Schriftarten, Plugins), die für die Umsetzung des Projekts erforderlich sind, sind in der Vergütung nicht enthalten und werden vom Kunden getragen. Die Beschaffung erfolgt nach vorheriger Absprache mit dem Kunden.

9 Eigentumsvorbehalt

9.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden behält sich Kivo Digital das Eigentum an den erstellten Werken vor.

10 Haftung

10.1 Kivo Digital haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Kivo Digital nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.3 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre.

10.4 Für die rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte und Werke ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Wird Kivo Digital von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Kunde Kivo Digital von sämtlichen Ansprüchen und den angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei.

11 Datenschutz

11.1 Kivo Digital verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden (z.B. Kontaktdaten von Ansprechpartnern) zur Durchführung des Vertrages im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Nähere Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Webseite (kivo.digital).

11.2 Sofern Kivo Digital im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (Auftragsverarbeitung), wird hierfür ein separater Vertrag über die Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Die Regelungen dieses AV-Vertrags gelten für die Auftragsverarbeitung vorrangig und abschließend.

12 Demonstration und Referenznutzung

12.1 Kivo Digital ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen und erstellten Werke im Rahmen der Eigenwerbung als Referenz zu nutzen und zu diesem Zweck zu vervielfältigen und zu veröffentlichen (z.B. auf der eigenen Webseite, in Präsentationen oder auf Social-Media-Kanälen).

13 Übergabe der Webseite

13.1 Möchte der Kunde die Webseite von einem Dritten künftig betreuen lassen, ist Kivo Digital berechtigt, einen angemessenen Betrag für die Übergabe des Quell-Codes zu verlangen. Dieser Betrag wird von Kivo Digital marktüblich festgelegt.

14 Gewährleistung

14.1 Die Gewährleistungsfrist für Mängel an den erbrachten Leistungen beträgt gegenüber Unternehmern 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme.

15 Wartung und Pflege

15.1 Nach Abnahme des Projekts ist der Kunde für die technische Wartung, die Erstellung von Backups und die Durchführung von Sicherheitsupdates selbst verantwortlich.

15.2 Die laufende Wartung und Pflege der erstellten Werke ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Sofern vom Kunden gewünscht, kann hierfür ein separater Wartungsvertrag abgeschlossen werden.

16 Schlussbestimmungen

16.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

16.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

16.3 Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.